Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten für das Berufungszulassungsverfahren.
III.Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 20.000,- Euro festgesetzt.
IV.Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung des Prozessbevollmächtigten wird abgelehnt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen AM, A 79, A1 79, B, BE, C1, C1E, CE 79, L sowie seiner Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
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