OVG Saarland - Beschluss vom 03.03.2015
1 B 404/14
Normen:
StVG § 24; StVG § 26 Abs. 2; StVZO § 31a;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 27.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 L 1943/14

Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Fahrtenbuchs bei nicht feststellbarer Fahrereigenschaft

OVG Saarland, Beschluss vom 03.03.2015 - Aktenzeichen 1 B 404/14

DRsp Nr. 2015/6251

Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Fahrtenbuchs bei nicht feststellbarer Fahrereigenschaft

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. November 2014 - 6 L 1943/14 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.400.- Euro festgesetzt.

Normenkette:

StVG § 24; StVG § 26 Abs. 2; StVZO § 31a;

Gründe

Die Beschwerde gegen den im Tenor näher bezeichneten Beschluss des Verwaltungsgerichts ist zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg.