Rechtsbeschwerde an das AG: Notwendige Feststellungen zur fahrlässigen Begehungsweise

An das

Amtsgericht ...

- Bußgeldabteilung -

... (Anschrift)

vorab per Telefax: ...

Az.: ...

In dem Ordnungswidrigkeitenverfahren

gegen David Barock

wegen §  24a Abs.  2 StVG

werden folgende

Rechtsbeschwerdeanträge

gestellt:

     Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das angefochtene Urteil mit den ihm zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben (§  79 Abs.  3 Satz 1 OWiG, §  353 StPO). Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht zurückverwiesen (§  79 Abs.  6 OWiG).

Zur

Begründung

wird Folgendes ausgeführt:

Es wird die allgemeine Sachrüge erhoben. Die Beweiswürdigung bzgl. der Bewertung des maßgeblich herangezogenen toxikologischen Sachverständigengutachtens, dem sich das Gericht angeschlossen hat, genügt den Darstellungsanforderungen nicht. Die Urteilsgründe erschöpfen sich letztlich in dem Satz, "der Sachverständige habe festgestellt, dass ein THC-Gehalt von 4,5 ng/ml bei einem relativ geringen Gehalt von THC-Carbonsäure von 8,4 ng/ml nur erklärbar sei, wenn der Konsum nur wenige Stunden vor Entnahme der Blutprobe stattgefunden habe".