Rechtsbeschwerdeantrag auf neue Verhandlung und Entscheidung

An das

Amtsgericht ...

- Bußgeldabteilung -

... (Anschrift)

vorab per Telefax: ...

Az.: ...

In dem Ordnungswidrigkeitenverfahren

gegen Konstantin Mohr

wegen §  24a StVG

wird folgender

Rechtsbeschwerdeantrag

gestellt:

     Das Urteil des AG ..., Az. ..., wird mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das AG ... zurückverwiesen.

Zur

Begründung

wird Folgendes ausgeführt:

Es wird die allgemeine Sachrüge erhoben. Das Rechtsmittel ist zulässig und begründet.

Gemäß §  24a Abs.  1 StVG handelt ordnungswidrig, wer im Straßenverkehr ein Kfz führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 ‰ oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

Nach den vom Amtsgericht getroffenen Feststellungen bleibt unklar, ob der Betroffene zur Tatzeit tatsächlich ein Kfz geführt hat. Das Amtsgericht hat dazu ausgeführt:

"Das E-Bike des Angeklagten funktioniert in der Weise, dass der Angeklagte zur Beschleunigung desselben den rechten Griff des Lenkrads drehen kann. Durch die Drehung des Griffs wird das E-Bike durch den eingebauten Elektromotor angetrieben. Hierdurch kann durch die Geschwindigkeit erhöht werden, ohne die Pedale zu treten. Allerdings ist das Treten der Pedale erforderlich, um das E-Bike überhaupt in Betrieb zu setzen."