I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 20. Januar 2015 -
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über das Vorliegen einer dynamischen oder statischen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag.
Der Kläger ist bei der Beklagten als Rettungsassistent beschäftigt. Am 13. Februar 2007 schlossen der Kläger und die Rechtsvorgängerin der Beklagten, die D. R. K. Rettungsdienst P.-M. gGmbH, einen Arbeitsvertrag, gemäß dem das Arbeitsverhältnis unter Anerkennung einer Betriebszugehörigkeit seit 6. Juni 1994 fortgesetzt wird. Weiter vereinbarten die Parteien u.a. (s. i.Ü. Bl. 8-12 d.A.):
"§ 2 Arbeitsbedingungen
Das Arbeitsverhältnis regelt sich nach dem DRK-Tarifvertrag Land Brandenburg, zudem finden die für die RD gGmbH jeweils geltenden Betriebsvereinbarungen Anwendung. ...
§ 5 Vergütung / Abtretung
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