LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.06.2015
9 Sa 411/15
Normen:
BGB § 613a;
Vorinstanzen:
ArbG Potsdam, vom 20.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1282/14

Rechtsfolgen des Betriebsübergangs hinsichtlich einer dynamischen Bezugnahme

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.06.2015 - Aktenzeichen 9 Sa 411/15

DRsp Nr. 2018/17364

Rechtsfolgen des Betriebsübergangs hinsichtlich einer dynamischen Bezugnahme

Die arbeitsvertraglich vereinbarte dynamische Bezugnahme gilt (bei Nichtvorliegen eines "Altfalls") auch nach einem Betriebsübergang dynamisch weiter.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 20. Januar 2015 - 5 Ca 1282/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 613a;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über das Vorliegen einer dynamischen oder statischen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag.

Der Kläger ist bei der Beklagten als Rettungsassistent beschäftigt. Am 13. Februar 2007 schlossen der Kläger und die Rechtsvorgängerin der Beklagten, die D. R. K. Rettungsdienst P.-M. gGmbH, einen Arbeitsvertrag, gemäß dem das Arbeitsverhältnis unter Anerkennung einer Betriebszugehörigkeit seit 6. Juni 1994 fortgesetzt wird. Weiter vereinbarten die Parteien u.a. (s. i.Ü. Bl. 8-12 d.A.):

"§ 2 Arbeitsbedingungen

Das Arbeitsverhältnis regelt sich nach dem DRK-Tarifvertrag Land Brandenburg, zudem finden die für die RD gGmbH jeweils geltenden Betriebsvereinbarungen Anwendung. ...

§ 5 Vergütung / Abtretung