2.2 § 1 i.V.m. Nr. 130 ff. und 150 BKatV

Autor: Weingran

BKatV

Lfd. Nr.

Tatbestand

Regelsatz

Fahrverbot

Punkt(e)

FaP-Kategorie

130

Beim zu Fuß gehen rotes Wechsellichtzeichen nicht befolgt oder den Weg beim Überschreiten der Fahrbahn beim Wechsel von Grün auf Rot nicht zügig fortgesetzt

5 Euro

-

-

-

130.1

- mit Gefährdung

5 Euro

-

-

-

130.2

- mit Sachbeschädigung

10 Euro

-

-

-

132

Als Kfz-Führer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt

90 Euro

-

1

A

132.1

- mit Gefährdung

200 Euro

1 Monat

2

A

132.2

- mit Sachbeschädigung

240 Euro

1 Monat

2

A

132.3

bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens

200 Euro

1 Monat

2

A

132.3.1

- mit Gefährdung

320 Euro

1 Monat

2

A

132.3.2

- mit Sachbeschädigung

360 Euro

1 Monat

2

A

132a

Als Radfahrer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt

60 Euro

-

1

A

132a.1

- mit Gefährdung

100 Euro

-

1

A

132a.2