OLG Celle - Urteil vom 20.03.2023
6 U 36/22
Normen:
InsO § 325; InsO § 40; BGB § 1586b;
Fundstellen:
FamRZ 2023, 1787
NJW 2023, 1895
NZI 2023, 501
NZI 2023, 7
WKRS 2023, 14884
ZEV 2023, 481
ZInsO 2023, 1255
ZVI 2023, 267
Vorinstanzen:
LG Verden, vom 25.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 235/20

Rechtsfolgen des Versterbens des Unterhaltsverpflichteten hinsichtlich Ansprüchen aus einer selbständigen UnterhaltsvereinbarungGeltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Nachlassinsolvenzverfahren

OLG Celle, Urteil vom 20.03.2023 - Aktenzeichen 6 U 36/22

DRsp Nr. 2023/5366

Rechtsfolgen des Versterbens des Unterhaltsverpflichteten hinsichtlich Ansprüchen aus einer selbständigen Unterhaltsvereinbarung Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Nachlassinsolvenzverfahren

1. Die Vorschrift des § 1586b BGB findet auf selbständige Unterhaltsvereinbarungen geschiedener Ehegatten keine Anwendung. 2. Passiv vererbliche Unterhaltsansprüche können als Nachlassverbindlichkeit im Nachlassinsolvenzverfahren gemäß § 40 Satz 1 InsO auch für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die Zukunft geltend gemacht werden.

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. März 2022 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Verden teilweise abgeändert.

Es wird festgestellt, dass der Klägerin in dem Insolvenzverfahren über den Nachlass des am 13. Dezember 2016 verstorbenen Dr. O. (Amtsgericht S. - .../17)

1.

eine Forderung für die Zeit von Januar 2017 bis Mai 2017 in Höhe von insgesamt 16.545,05 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 3.309,01 € seit dem 5. Januar 2017, dem 4. Februar 2017, dem 4. März 2017, dem 6. April 2017 und dem 5. Mai 2017 jeweils bis zum 22. Mai 2017,

2.

eine weitere Forderung für die Zeit ab Juni 2017 in Höhe von 545.333,66 € zusteht.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.