OLG Saarbrücken - Urteil vom 17.06.2015
5 U 22/14
Normen:
ZPO § 286; BGB § 314; VVG § 172;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 24.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 64/12

Rechtsfolgen einer versuchten Täuschung des Versicherungsnehmers über den Eintritt der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeit-Zusatzversicherung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.06.2015 - Aktenzeichen 5 U 22/14

DRsp Nr. 2016/12192

Rechtsfolgen einer versuchten Täuschung des Versicherungsnehmers über den Eintritt der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeit-Zusatzversicherung

1. Hat ein Versicherungsnehmer bei mehrfachen sachverständigen Untersuchungen situationsinadäquates Verhalten gezeigt und die Unfähigkeit, Auto zu fahren, angegeben, obwohl eine von dem Versicherer veranlassten Observation, deren Ergebnisse verwertbar sind, festgestellt hat, dass er Auto gefahren ist, kann er den Beweis einer zur Berufsunfähigkeit führenden psychischen Erkrankung nicht führen. 2.Die mehrfachen Vortäuschungen im Rahmen sachverständige Begutachtungen rechtfertigen die fristlose Kündigung des Versicherungsvertrages.

1. Die Berufung des Klägers gegen das am 24.03.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 14 0 64/12 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.

3. Das Urteil und das mit der Berufung angegriffene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des gesamten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 92.399,74 EUR festgesetzt.