VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 07.12.2010
10 S 2053/10
Normen:
StVG § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3; StVG § 4 Abs. 10 S. 1;
Fundstellen:
DAR 2011, 166
Vorinstanzen:
VG Sigmaringen, vom 09.08.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1531/10

Rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße als Voraussetzung für Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde nach Erreichen der im Straßenverkehrgesetz (StVG) genannten Punktzahl i.R.d. Punktesystems für Verkehrsverstöße; Auslösung der unwiderleglichen Vermutung der Fahrungeeignetheit nach dem StVG mit Begehung einer zum Erreichen von 18 Punkten führenden Zuwiderhandlung; Berücksichtigung nachfolgender Tilgungen i.R.d. Punktesystems des StVG nach Erreichen eines Standes von 18 oder mehr Punkten; Folge einer tilgungsbedingten Unterschreitung der zuvor erreichten Schwelle von 18 Punkten i.R.d. Punktesystems des StVG für die Entziehung der Fahrerlaubnis

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.12.2010 - Aktenzeichen 10 S 2053/10

DRsp Nr. 2011/1209

Rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße als Voraussetzung für Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde nach Erreichen der im Straßenverkehrgesetz (StVG) genannten Punktzahl i.R.d. Punktesystems für Verkehrsverstöße; Auslösung der unwiderleglichen Vermutung der Fahrungeeignetheit nach dem StVG mit Begehung einer zum Erreichen von 18 Punkten führenden Zuwiderhandlung; Berücksichtigung nachfolgender Tilgungen i.R.d. Punktesystems des StVG nach Erreichen eines Standes von 18 oder mehr Punkten; Folge einer tilgungsbedingten Unterschreitung der zuvor erreichten Schwelle von 18 Punkten i.R.d. Punktesystems des StVG für die Entziehung der Fahrerlaubnis

1. Die Maßnahmen, welche die Fahrerlaubnisbehörde nach § 4 Abs. 3 StVG beim Erreichen der dort genannten Punktezahlen zu treffen hat, setzen rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße voraus (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48).