Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Klägers wird die Beklagte unter teilweiser Abänderung des am 09.11.2009 verkündeten Urteils des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld verurteilt, an den Kläger 24.222,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz ab dem 14.10.08 Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeuges VW EOS 1,6 l FSI, Fahrzeug-Ident-Nr. ############# zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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