Die Berufung des Klägers gegen das am 23.6.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt, 14. Zivilkammer, wird zurückgewiesen. Das Urteil des Landgerichts wird ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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