Auf die Revision der Klägerin wird der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts - 11. Zivilsenat - vom 25. März 2020 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Revisionsstreitwert wird auf bis 45.000 € festgesetzt.
Die Klägerin verlangt weitere Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Klägerin unterhält bei der Beklagten seit 2011 eine Berufsunfähigkeitsversicherung, der "Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung" (im Folgenden: BUV) zugrunde liegen. Die BUV lauten auszugsweise:
"1.2 Wann liegt vollständige Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen vor?
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