Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart - 7. Zivilsenat - vom 19. September 2019 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als auf die Berufung des Klägers das Urteil des Landgerichts Stuttgart - 22. Zivilkammer - vom 15. Februar 2019 teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger 7.692,79 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 4. Februar 2015 zu zahlen. Die Berufung des Klägers wird auch insoweit zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 7.692,79 € festgesetzt.
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