Die Revision gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16. Januar 2014 wird auf Kosten der Klägerseite zurückgewiesen.
Der Streitwert wird auf 5.192,54 € festgesetzt.
Von Rechts wegen
Die Klägerseite (Versicherungsnehmer: im Folgenden d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden Versicherer) Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.
Diese wurde aufgrund eines Antrags d. VN mit Versicherungsbeginn zum 1. März 1999 nach dem so genannten Policenmodell des §
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