OLG Stuttgart - Urteil vom 14.09.1995
14 U 27/95
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
DRSp I(123)418a
DRsp I(123)418a
VersR 1997, 630

Schadensersatz der Kosten eines Privatgutachters im Rahmen des Schadensersatzes

OLG Stuttgart, Urteil vom 14.09.1995 - Aktenzeichen 14 U 27/95

DRsp Nr. 1997/9589

Schadensersatz der Kosten eines Privatgutachters im Rahmen des Schadensersatzes

Schadensersatzrechtlicher Anspruch auf Ersatz der Kosten eines im Prozeß eingeholten Privatgutachtens - nur - ausnahmsweise dann, "wenn eine ausreichende Grundlage für die Klage oder das weitere Vorbringen nur durch einen Sachverständigen beschafft werden konnte".

Normenkette:

BGB § 249 ;

Hinweise:

Zur oben angesprochenen Unterscheidung zwischen vorprozessualem (ausnahmsweise erstattungsfähige Kosten) und prozeßbegleitendem (keine Erstattung) Gutachten vgl. etwa OLG Karlsruhe (Beschluß - 3 W 113/96 - 6.11.1996, BB 1996, 2648).

Fundstellen
DRSp I(123)418a
DRsp I(123)418a
VersR 1997, 630