Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 16.07.2021, Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 4.667,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 4.594,79 € seit 12.07.2018 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 72,35 € seit 30.04.2021 zu zahlen. Ferner werden die Beklagten zu 2) verurteilt, an den Kläger samtverbindlich weitere Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 4.594,79 € vom 25.0.2018 bis 11.07.2018 zu zahlen.
II.Die Beklagten werden ferner als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 544,55 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 11.07.2018 zu zahlen.
III. IV. V. 2. 3. 4.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|