OLG Hamm - Beschluss vom 08.03.2022
9 U 187/21
Normen:
ZPO § 522 Abs. 2;
Fundstellen:
NJW-RR 2022, 1042
Vorinstanzen:
LG Münster, vom 22.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 08 O 59/20

Schadensersatz nach einem VerkehrsunfallMithaftung eines GeschädigtenZusammenstoß zwischen Pedelec und Pkw

OLG Hamm, Beschluss vom 08.03.2022 - Aktenzeichen 9 U 187/21

DRsp Nr. 2022/6537

Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Mithaftung eines Geschädigten Zusammenstoß zwischen Pedelec und Pkw

Ist dem Pedelecfahrer in mehrfacher Hinsicht ein Verkehrsverstoß vorzuwerfen, steht aus sachverständiger Sicht aber fest, dass der nach eigener Auskunft beobachtende und bremsbereite Fahrzeugführer letztendlich in der konkreten Situation versagt und zu spät gebremst hat, was ihm zum Verschulden gereicht, da er den Unfall bei rechtzeitiger Reaktion sicher hätte vermeiden können, so ist eine Quotelung des Schadens angemessen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 22.10.2021 verkündete Schlussurteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Münster ist nach dem einstimmigen Votum des Senats offensichtlich aussichtslos.

Es ist daher beabsichtigt, diese durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen

Normenkette:

ZPO § 522 Abs. 2;

[Gründe]

I.

Der Kläger nimmt den Beklagten auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 16.12.20## gegen (.... ) Uhr auf der C- Straße in H ereignete.