Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Ansbach vom 13. Februar 2018, Az.:
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
III.Das in Ziffer I genannte Urteil des Landgerichts Ansbach und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
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