Auf die Berufung des Klägers wird das am 09. Juli 2021 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Verden -
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 14.597,78 € sowie 20.000,00 € Schmerzensgeld zu zahlen jeweils zzgl. Zinsen in Höhe von 5%-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.01.2018.
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