Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung.
Der Beklagte ist der Vater der Klägerin. Am 03.04.1990 schoss der Beklagte mit einer Doppelflinte, Kaliber 12, auf die Klägerin. Danach schoss der Beklagte auf den Ehemann der Klägerin sowie auf deren Mutter, seine Ehefrau. Beide erlitten tödliche Verletzungen.
Durch Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 18.06.1991 wurde der Beklagte wegen Totschlags in zwei Fällen und wegen versuchten Totschlags zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wurde angeordnet.
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