BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/740
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 07.12.1984 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 143/84
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 66,6 %
OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.05.1987 - Aktenzeichen 3 U 10/85
DRsp Nr. 1996/1424
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 66,6 %
6000 DM [3000 EUR] Schmerzensgeld sowie immaterieller Vorbehalt für eine Frau unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 2/3 wegen eines Verkehrsunfalls für ein leichtes Schädelhirntrauma, ein Thorax- und ein stumpfes Bauchtrauma mit Zwerchfellruptur links und Verlagerung der intraabdominellen Organe links, ferner für eine Beckenringfraktur mit zentraler Hüftgelenksfraktur und Dislokation.300 Tage stationäre Behandlung mit langwierigen Operationen; Erkrankung an Gelbsucht während des stationären Aufenthaltes.Fortdauernde Schmerzen; Fortbewegung nur mit Krücken.
Normenkette:
BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.