BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 66,6 %
AG Leverkusen, Urteil vom 07.12.1995 - Aktenzeichen 24 C 238/95
DRsp Nr. 2007/17000
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 66,6 %
1200 DM [600 EUR] Schmerzensgeld für Prellung rechtes Ellenbogengelenk, Steißbeinprellung, Prellung linker Unterschenkel und Innenknöchel mit Hautabschürfung und Weichteilschwellung.
Normenkette:
BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Tatbestand:
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1ZPO abgesehen.
Entscheidungsgründe:
Die Klage ist nur teilweise begründet.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.