Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird unter Zurückweisung der Rechtsmittel im übrigen das am 7. Juli 1980 verkündete Urteil der Zivilkammer 17 des Landgerichts Berlin geändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 42.807,81 DM (i.W.: Zweiundvierzigtausendachthundertundsieben und 81/100 Deutsche Mark) nebst 4% Zinsen seit dem 22. November 1978 zu zahlen.
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