OLG München - Urteil vom 30.04.1987
24 U 724/86
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/619
Vorinstanzen:
LG Memmingen, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 1038/85

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

OLG München, Urteil vom 30.04.1987 - Aktenzeichen 24 U 724/86

DRsp Nr. 1996/1289

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

15000 DM [7500 EUR] Schmerzensgeld für einen Mann wegen eines Verkehrsunfalls für die dauerhafte Verkürzung des rechten Beines um 1 cm mit einer MdE von 100 % für 150 Tage, 30 % für 90 Tage, 20 % für 150 Tage und 10 % auf Dauer.35 Tage stationärer Krankenhausaufenthalt (2 KH-Aufenthalte).Beinverkürzung um 1 cm.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Vorinstanz: LG Memmingen, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 1038/85
Fundstellen
DfS Nr. 1993/619