BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/646
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 19 O 14926/80
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
OLG München, Urteil vom 18.12.1981 - Aktenzeichen 10 U 3074/81
DRsp Nr. 1996/1310
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
30000 DM [15000 EUR] Schmerzensgeld für einen Mann wegen eines Verkehrsunfalls nach einem Oberarm- und Oberschenkelhalsbruch.Dauerschaden: Beinverkürzung links um 2 cm, Innenrotationsfehlstellung von 50 Grad sowie eine 32 cm lange Narbe im Bereich der linken Hüfte.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Vorinstanz: LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 19 O 14926/80