BGB § 823 Abs. 1 § 843 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1369
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
LG München I, Urteil vom 07.12.1981 - Aktenzeichen 17 O 8561/80
DRsp Nr. 1996/2292
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
120000 DM [60000 EUR] Schmerzensgeld sowie eine monatliche Schmerzensgeldrente von 300 DM [150 EUR] für einen 24-jährigen (vermögenden) Mann wegen eines Verkehrsunfalls für eine schwere Beinverletzungen mit beiderseitiger Oberschenkelamputation (MdE von 100 % auf Dauer).Unfallbedingte Berufsunfähigkeit und Rollstuhlzwang. Einfache Fahrlässigkeit auf schädigender Seite.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 843 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;