AG Amberg - Urteil vom 15.12.1981
1 C 922/81
Normen:
BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1587

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

AG Amberg, Urteil vom 15.12.1981 - Aktenzeichen 1 C 922/81

DRsp Nr. 1996/2586

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

2100 DM [1050 EUR] Schmerzensgeld für eine Frau aus Verkehrsunfall wegen Prellungen an der rechten Brustseite, Unfallschock und Blinzeltick (zwanghaftes Schneiden von Grimassen) noch neun Monate nach dem Unfall.

Normenkette:

BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1993/1587