LG Augsburg - Urteil vom 30.12.1999
4 S 228/97
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
NJW 2000, 880
VersR 2000, 1165

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

LG Augsburg, Urteil vom 30.12.1999 - Aktenzeichen 4 S 228/97

DRsp Nr. 2007/21715

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

1. »Eine Schmerzensgeld begründende HWS-Verletzung ist bei kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderungen in einem Bereich von 10 km/h nicht ausgeschlossen.« 2. 2000 DM [1000 EUR] Schmerzensgeld für einen Mann aus Verkehrsunfall mit folgenden Verletzungen: HWS-Distorsion mit pathologischen Verspannungen im Nacken und Bewegungseinschränkungen. Erforderlichkeit des Tragens einer Schanz'schen Krawatte, Verordnung von Antiphlogistica und Einreibungen. Zeitweilige Arbeitsunfähigkeit

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
NJW 2000, 880
VersR 2000, 1165