OLG Karlsruhe - Urteil vom 27.06.2022
9 U 125/19
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 18 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; VVG § 115 Abs. 1;
Fundstellen:
DAR 2022, 508
NJW-RR 2022, 1331
VersR 2022, 1163
Vorinstanzen:
LG Konstanz, vom 30.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 22/17

Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem VerkehrsunfallBemessungskriterien für SchmerzensgeldPersistierende Beschwerden nach einer mittelgradigen Distorsion der LendenwirbelsäuleInterdisziplinäre Gutachten nach der Konzeption von Mazzotti und Castro

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.06.2022 - Aktenzeichen 9 U 125/19

DRsp Nr. 2022/9857

Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall Bemessungskriterien für Schmerzensgeld Persistierende Beschwerden nach einer mittelgradigen Distorsion der Lendenwirbelsäule Interdisziplinäre Gutachten nach der Konzeption von Mazzotti und Castro

1. Sind nach einem Verkehrsunfall Wirbelsäulenverletzungen des Geschädigten streitig, ist eine Begutachtung durch einen erfahrenen Facharzt für Orthopädie notwendig.2. Distorsionsverletzungen der Wirbelsäule sind für einen orthopädischen Sachverständigen - und für das Gericht - grundsätzlich auch dann objektivierbar, wenn eine Dokumentation durch bildgebende Verfahren nicht möglich ist. Erforderlich ist eine sorgfältige Untersuchung durch den medizinischen Sachverständigen, bei der insbesondere die Anamnese eine wesentliche Rolle spielen muss.3. Interdisziplinäre Gutachten nach der Konzeption von Mazzotti und Castro (vgl. die Darstellung in NZV 2008, 113 sowie Mazzotti/Castro u. a. in NZV 2013, 525 und NZV 2016, 263) sind aus methodischen Gründen bei Distorsionsverletzungen der Wirbelsäule in der Regel wenig geeignet, verlässliche Feststellungen zu Unfallverletzungen zu treffen.