Auf die Berufung der Beklagten wird das am 04.10.2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert.
Die Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin 206,77 € sowie ein Schmerzensgeld von 2.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.12.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 64 % und die Beklagte zu 36 %.
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