Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 3. Februar 2023 -
I.
Die Parteien streiten um Schadensersatz wegen einer Bargeldabhebung in Höhe von 20.000 EUR, welche die Klägerin von ihrem durch die Beklagte Ziffer 1 geführten Girokonto infolge eines sogenannten "Schockanrufs" vornahm, dessen Opfer die Klägerin wurde.
1. 2.
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