OLG Hamm - Urteil vom 17.11.2017
7 U 45/16
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 18 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 844;
Vorinstanzen:
LG Münster, vom 25.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 184/15

Schadensersatz wegen entgangener Unterhaltsansprüche aufgrund eines UnfalltodesDurchführung einer Cold Water ChallengeÜberlastsicherung an einem TeleskopladerFunktionsfähigkeit einer Überlastsicherung

OLG Hamm, Urteil vom 17.11.2017 - Aktenzeichen 7 U 45/16

DRsp Nr. 2019/11048

Schadensersatz wegen entgangener Unterhaltsansprüche aufgrund eines Unfalltodes Durchführung einer Cold Water Challenge Überlastsicherung an einem Teleskoplader Funktionsfähigkeit einer Überlastsicherung

1. Die Überlastsicherung an einem Teleskoplader ist eine technische Warneinrichtung, die dazu geeignet und bestimmt ist, Dritte vor der Gefahr erheblicher Sach- oder Personenschäden infolge durch Überladung hervorgerufener Instabilität des Fahrzeugs zu schützen. 2. Ist die Funktionsfähigkeit einer Überlastsicherung eingeschränkt, erhöhen sich die Anforderungen, die an den konkreten Umgang mit dem Gerät zu stellen sind.3. Eine Gefahrenlage ist "gesteigert", wenn ein in der Fahrerkabine eines Teleskopladers zusätzlich angebrachte Traglastdiagramm ungeeignet ist, die Überlastgefahr genau abzuschätzen.

Tenor

Auf die Berufung der Kläger und die Berufung des Beklagten zu 3) wird jeweils unter Zurückweisung der weitergehenden Berufungen das am 25.05.2016 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster (016 O 184/15) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 2) und 3) gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, den Klägern mit einer Quote von 2/3 Schadensersatz wegen entgangener Unterhaltsansprüche aufgrund des Unfalltodes vom ##.##.2014 des Herrn N, geb. am ##.##.1979, zu zahlen.