Die Berufung des Klägers gegen das am 10. Oktober 2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 9a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der Kosten des Streithelfers, trägt der Kläger.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die vorläufige Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet-
Die Revision wird nicht zugelassen.
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