OLG Düsseldorf - Urteil vom 14.02.2017
21 U 229/14
Normen:
SGB X § 116 Abs.1; SGB X § 116 Abs. 3; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 249 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 13/14

Schadensersatzanspruch eines gesetzlichen Unfallversicherungsträgers aus übergegangenem RechtVerkehrssicherungspflicht eines BauherrnÜbertragung der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens an zuverlässige und sachkundige Fachleute

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2017 - Aktenzeichen 21 U 229/14

DRsp Nr. 2020/14278

Schadensersatzanspruch eines gesetzlichen Unfallversicherungsträgers aus übergegangenem Recht Verkehrssicherungspflicht eines Bauherrn Übertragung der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens an zuverlässige und sachkundige Fachleute

Ein Bauherr kann die ihn primär treffende Verkehrssicherungspflicht und seine diesbezüglichen Pflichtenstellungen dadurch verkürzen, indem er die Planung und Durchführung des Bauvorhabens zuverlässigen sachkundigen Fachleuten überträgt.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten zu 4) wird das am 25.11.2014 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - 16 O 13/14 - teilweise insoweit abgeändert, als die Beklagte zu 4) (neben der Beklagten zu 1) als Gesamtschuldner verurteilt bzw. ihre gesamtschuldnerische Haftung (neben der Beklagten zu 1) festgestellt worden ist; die Klage wird - auch soweit sie gegen die Beklagte zu 4) gerichtet ist - abgewiesen.

Die Berufung der Beklagten zu 1) wird zurückgewiesen.

Hinsichtlich der Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens gilt Folgendes: