Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. Juli 2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hannover [6 O 26/17] wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil sowie das vorgenannte Urteil des Landgerichts Hannover sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.356,31 EUR festgesetzt.
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