Die Berufung der Klägerin gegen das am 13. Juli 2020 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Duisburg (
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin macht gegenüber der Beklagten Ansprüche aus einem Unfallereignis geltend, welches sich am 01.08.2019 in Schermbeck ereignet hat.
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