KG - Urteil vom 09.01.1995
12 U 2533/93
Normen:
BGB § 249 § 254 Abs. 2 ;
Fundstellen:
ES Kfz-Schaden D-1/82
VerkMitt 1995, 37

Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei ausfallbedingter Mietwagenkosten

KG, Urteil vom 09.01.1995 - Aktenzeichen 12 U 2533/93

DRsp Nr. 1995/9423

Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei ausfallbedingter Mietwagenkosten

»1. Nicht jedes Unterlassen einer Erkundigung nach Langzeitpauschaltarifen des Autovermieters begründet einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht.2. Hat der Haftpflichtversicherer selbst einen Sachverständigen mit der Feststellung des Sachschadens beauftragt, obliegt es ihm, auf Beschleunigung bei der Gutachtenerstattung hinzuwirken und den Geschädigten unverzüglich von dem Ergebnis der Begutachtung zu unterrichten, sofern hiervon die Entscheidung über eine etwaige Abrechnung auf Totalschadenbasis abhängen kann.«

Normenkette:

BGB § 249 § 254 Abs. 2 ;

Hinweise:

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