SchlHOLG - Beschluß vom 06.01.1995
9 W 219/94
Normen:
BRAGO § 15 ;
Fundstellen:
AGS 1995, 63
JurBüro 1996, 135
ZfS 1995, 350

SchlHOLG - Beschluß vom 06.01.1995 (9 W 219/94) - DRsp Nr. 1996/3895

SchlHOLG, Beschluß vom 06.01.1995 - Aktenzeichen 9 W 219/94

DRsp Nr. 1996/3895

Legt der Kl gegen ein Grundurteil, das die Klageanträge zu 30 % dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt hat, Berufung ein, um eine höhere Haftungsquote zu erreichen, und hat er damit zu weiteren 20 % Erfolg, so liegt in Höhe dieser 20 % eine Zurückverweisung i.S.d. § 15 BRAGO vor.

Normenkette:

BRAGO § 15 ;

Hinweise:

Anm. Madert in AGS 1995, 63.

Fundstellen
AGS 1995, 63
JurBüro 1996, 135
ZfS 1995, 350