(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 StPO)
I.
Der Angeklagte wurde ... als zweitjüngstes von acht Kindern seiner Eltern ... geboren. Er wuchs bei seinen Eltern auf und besuchte in K. die Grund- und Hauptschule. Die 7. Klasse musste er dabei zweimal wiederholen, er wurde mit Ablauf dieser Klasse aus der Hauptschule ohne Abschluss entlassen.
Im Anschluss daran begann er eine Malerlehre, die er jedoch nach einen halben Jahr aufgab. Um mehr Geld verdienen zu können, begann er eine Tätigkeit im Baugewerbe. Zur Bundeswehr wurde er nicht eingezogen.
Der Angeklagte hat ein inzwischen fünf Jahre altes nichteheliches Kind, das einer Beziehung zu einer Freundin in ... entstammt, die für etwa zwei Jahre andauerte.
Der Angeklagte ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Im Bundeszentralregister finden sich folgende Eintragungen:
- folgt Auszug aus dem Register -
II.
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