OLG Düsseldorf - Urteil vom 10.08.2021
1 U 68/19
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 11; StVG § 13; BGB § 843; VVG § 115 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Kleve, vom 29.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 140/16

Schmerzensgeld und Ersatz eines Erwerbsausfallschadens aufgrund eines VerkehrsunfallsVoraussichtliche berufliche Entwicklung eines GeschädigtenHypothetische Verdienstmöglichkeiten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.08.2021 - Aktenzeichen 1 U 68/19

DRsp Nr. 2021/13584

Schmerzensgeld und Ersatz eines Erwerbsausfallschadens aufgrund eines Verkehrsunfalls Voraussichtliche berufliche Entwicklung eines Geschädigten Hypothetische Verdienstmöglichkeiten

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 29.03.2019 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Kleve (3 O 140/16) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger für den Zeitraum Februar 2015 bis einschließlich September 2019 einen Betrag von 94.512,30 Euro nebst Zinsen aus einem Betrag von 1.785,00 Euro seit dem 01.02.2015, aus einem Betrag von 1.325,94 Euro seit dem 01.03.2015, aus einem Betrag von jeweils 1.159,00 Euro seit dem 01.04.2015, dem 01.05.2015, dem 01.06.2015, dem 01.07.2015, dem 01.08.2015, dem 01.09.2015, dem 01.10.2015, dem 01.11.2015 und dem 01.12.2015, aus einem Betrag von 1.079,12 Euro seit dem 01.01.2016 sowie aus einem Betrag von jeweils 1.150,00 Euro seit dem 01.02.2016, dem 01.03.2016, dem 01.04.2016, dem 01.05.2016, dem 01.06.2016, dem 01.07.2016, dem 01.08.2016 und dem 01.09.2016 zu zahlen.