OLG Düsseldorf - Urteil vom 07.12.2010
1 U 57/10
Normen:
BGB a.F. § 847; BGB § 843 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 15.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 471/07

Schmerzensgeldanspruch nach einem VerkehrsunfallAnspruch auf PflegegeldUmfang der Ersatzpflicht der Kosten wegen vermehrter BedürfnisseNachteilsausgleichung infolge dauernder Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2010 - Aktenzeichen 1 U 57/10

DRsp Nr. 2020/14263

Schmerzensgeldanspruch nach einem Verkehrsunfall Anspruch auf Pflegegeld Umfang der Ersatzpflicht der Kosten wegen vermehrter Bedürfnisse Nachteilsausgleichung infolge dauernder Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens

Die Ersatzpflicht der Kosten wegen vermehrter Bedürfnisse umfasst alle unfallbedingten Mehraufwendungen, die den Zweck haben, die Nachteile auszugleichen, die dem Verletzten infolge dauernder Beeinträchtigung seines körperlichen Wohlbefindens entstehen.

Tenor

Unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel des Klägers und der Beklagten wird das am 15.01.2010 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 140.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten aus 31.080,30 € über dem Basiszinssatz seit dem 17.06.2006 zu zahlen.