An die
- Bußgeldbehörde -
... (Anschrift)
Az.: ...
In dem
Bußgeldverfahren
gegen ...
wegen Ordnungswidrigkeit
rege ich an namens und in Vollmacht des Betroffenen,
von der Anordnung des Fahrverbots gegen Verdopplung der Regelgeldbuße abzusehen.
Im Einzelnen:
Die Betroffene hat bereits eingeräumt, zum Tatzeitpunkt das Kfz geführt zu haben. Damit hat sie die Verantwortung für die Verkehrsordnungswidrigkeit auch übernommen.
Im Übrigen ist zu sehen, dass sie derzeit "nur" Lehrerin auf Probe ist und wegen des unzureichenden Anschlusses an den ÖPNV auf die Benutzung ihres Kfz auch angewiesen ist. Insoweit wird auf den beigefügten Fahrplanausdruck des ÖPNV verwiesen.
Hierbei wird nicht verkannt,
dass typische Folgen, die ein Fahrverbot mit sich bringt, wie z.B. Zeitverluste
durch Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder finanzielle Nachteile durch
das Einstellen von Fahrern etc., hinzunehmen sind und das Absehen von der
Anordnung des Regelfahrverbots nicht rechtfertigen (OLG Düsseldorf, VRS 89,
231), weil die Betroffene die mit dem Regelfahrverbot verbundenen typischen
nachteiligen Folgen für die überschaubare Dauer des Fahrverbots in aller Regel
als vorhersehbar und selbst verschuldet hinzunehmen hat (KG, VRS 127,
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|