Informationsblatt für meine Mandanten zum Ablauf eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens Vergütungsvereinbarung Checkliste: Korrekte kommunale Geschwindigkeitsüberwachungsvereinbarung Checkliste: Korrekte private Geschwindigkeitsmessungen? Checkliste: Verwertbarkeit eines Messergebnisses einer Geschwindigkeitsübertretung Einspruch gegen Bußgeldbescheid mit Akteneinsichtsantrag Sofortige Beschwerde gem. § 206a Abs. 2 StPO Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Rechtsmitteleinlegung Mitteilung an Mandanten nach Verurteilung in Hauptverhandlung Checkliste: Können Sie diese Verfahrensrügen geltend machen? Rechtsbeschwerde bei anwesendem Betroffenen Rechtsbeschwerde bei abwesendem Betroffenen Ankündigung, dass Zeuge nicht im Termin erscheinen wird, weil als Bruder aussageverweigerungsberechtigt Einstellung des Verfahrens wegen falscher Tatortangabe im Bußgeldbescheid Antrag an das Gericht wegen Vollstreckungseinstellung aufgrund von entgegenstehender Rechtskraft Checkliste: Überprüfung der Verfolgungsverjährung Tätigkeitsübersicht in OWi-Verfahren Schreiben an den Rechtsschutzversicherer Antrag auf vollständige Akteneinsicht Antrag auf gerichtliche Entscheidung, § 62 OWiG Übersicht: Beweisaufnahme und Beweisantrag im OWi-Verfahren Beschwerde gegen den Beschluss, der den Verlegungsantrag des Verteidigers zurückweist Erinnerung gegen Kostenansatz bei Sachverständigenkosten Schriftsatz an das Amtsgericht nebst Anregung der Verfahrenseinstellung nach § 47 Abs. 2 OWiG Schriftsatz an die Bußgeldbehörde zur Einstellung der Vollstreckung

Sofortige Beschwerde gem. § 206a Abs. 2 StPO

An das

Amtsgericht ...

... (Anschrift)

Geschäftszeichen: ...

Kanzleiaktenzeichen: ...

In der Bußgeldsache

gegen ...

lege ich gegen den Verwerfungsbeschluss vom ...

sofortige Beschwerde

ein. Ich stelle den weiteren

Antrag,

die Vollziehung des Bußgeldbescheids vom ... des Landkreises ... zum Geschäftszeichen ... auszusetzen.

Begründung:

Der Landkreis ... erließ den im Antrag angegebenen Bußgeldbescheid. Gegen diesen Bußgeldbescheid hat der Unterzeichner auftragsgemäß fristgerecht Einspruch eingelegt. Streit besteht, ob der Einspruch wirksam zurückgenommen wurde.

Irrigerweise hat das Amtsgericht eine Einspruchsrücknahme angenommen, obwohl diese nicht wirksam erfolgt war.

. [ist auszuführen]

Damit ist der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht zurückgenommen, das Verfahren fortzusetzen und in der Sache zu entscheiden.

Da bei einer fehlerhaft angenommenen Einspruchsrücknahme der Einspruch weiterhin wirksam ist, bleibt die Vollstreckbarkeit des angegriffenen Bußgeldbescheids gehemmt. Diese Hemmung ist durch die angegriffene amtsgerichtliche Entscheidung und die damit inzident getroffene Feststellung, der Bußgeldbescheid sei durch Einspruchsrücknahme bestandskräftig geworden, weggefallen. Da dieser Sachverhalt der Sach- und Rechtslage nicht gerecht wird, rechtfertigt sich der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Bußgeldbescheids, damit die aufschiebende Wirkung des Einspruchs wiederhergestellt wird.

Rechtsanwalt