OLG Karlsruhe - Beschluss vom 17.07.2015
2(7) SsBs 212/15-AK 108/15
Normen:
StVO § 3;
Vorinstanzen:
AG Emmendingen, vom 13.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 530 Js 17298/13

standardisiertes Messverfahren

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.07.2015 - Aktenzeichen 2(7) SsBs 212/15-AK 108/15

DRsp Nr. 2015/14298

standardisiertes Messverfahren

Zu den Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Einsatz eines von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassenen Geschwindigkeitsmessgeräts Verwirft das Gericht eine Geschwindigkeitsmessung, die mit einem von der PTB zugelassenen Messgerätetyp (hier: PoliScan Speed) vorgenommen wurde, ohne dass ein nicht von der PTB überprüftes Messszenario vorlag oder aber fassbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine Fehlmessung im konkreten Fall bestehen, entfernt sich die Beweiswürdigung so sehr von einer tatsächlichen Grundlage, dass es sich nurmehr um eine Vermutung handelt.

Tenor

Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Freiburg wird das Urteil des Amtsgerichts Emmendingen vom 13. November 2014, soweit es den Betroffenen Daniel Hegel betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu erneuter Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels an das Amtsgericht Freiburg zurückverwiesen.

Normenkette:

StVO § 3;

Gründe

I.