Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 22. August 2016 im Rechtsfolgenausspruch abgeändert und die Urteilsformel zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Betroffene wird wegen eines fahrlässigen Rotlichtverstoßes kostenpflichtig zu einer Geldbuße von 90 € verurteilt.
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