OLG Köln - Urteil vom 22.05.1995
5 U 298/94
Normen:
BGB §§ 823, 831, 847 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 1995, 253
VersR 1996, 1278

Strenge Hinweispflicht zu therapierichtigem Verhalten - Medikament, Nebenwirkung, Hinweis

OLG Köln, Urteil vom 22.05.1995 - Aktenzeichen 5 U 298/94

DRsp Nr. 1995/10167

Strenge Hinweispflicht zu therapierichtigem Verhalten - Medikament, Nebenwirkung, Hinweis

An Hinweispflichten für therapierichtiges Verhalten zum Schutz vor Unverträglichkeitsrisiken sind strenge Anforderungen zu stellen, wenn sie sich einerseits mit geringem Aufwand erfüllen lassen und andererseits dem Patienten bei Risikoverwirklichung erhebliche Schäden drohen (hier: durch Medikamentengabe verursachte Gefahr einer orthostatischen Kreislaufdysregulation).

Normenkette:

BGB §§ 823, 831, 847 ;

Tatbestand:

Die damals 56 Jahre alte Klägerin wurde am 21. Februar 1992 zur stationären Behandlung in das von der Beklagten zu 1) betriebene St. B.-Krankenhaus in S. aufgenommen. Unter der Diagnose "Erschöpfungsdepression" wurden ihr die Medikamente Saroten (Antidepressivum), Dipiperon (Neuroleptikum) und als Schlafmittel Noctamid verordnet. In der ersten in der Klinik verbrachten Nacht, stürzte die Klägerin, als sie bei dem Versuch, die Toilette aufzusuchen, kollabierte. Als Folge des Sturzes erlitt sie unter anderem Kopfverletzungen.