Die damals 56 Jahre alte Klägerin wurde am 21. Februar 1992 zur stationären Behandlung in das von der Beklagten zu 1) betriebene St. B.-Krankenhaus in S. aufgenommen. Unter der Diagnose "Erschöpfungsdepression" wurden ihr die Medikamente Saroten (Antidepressivum), Dipiperon (Neuroleptikum) und als Schlafmittel Noctamid verordnet. In der ersten in der Klinik verbrachten Nacht, stürzte die Klägerin, als sie bei dem Versuch, die Toilette aufzusuchen, kollabierte. Als Folge des Sturzes erlitt sie unter anderem Kopfverletzungen.
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