TV-L TV-L
Stand: 29.11.2021
zuletzt geändert durch:
Änderungstarifvertrag Nr. 12,

TV-L Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Einführung

TV-L ( Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder )

Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und andererseits wird Folgendes vereinbart: