Überprüfung des Schließzustandes zweier nur vom Fahrersitz aus zu öffnender bzw. zu schließender Türen eines Linienbusses
BayObLG, Beschluß vom 15.04.1987 - Aktenzeichen RReg 1 St 4/87
DRsp Nr. 1998/9676
Überprüfung des Schließzustandes zweier nur vom Fahrersitz aus zu öffnender bzw. zu schließender Türen eines Linienbusses
»Der Fahrer eines Linienbusses, der zwei nur vom Fahrersitz aus zu öffnende bzw. zu schließenden Türen hat, ist nicht verpflichtet, sich nach dem Ein- und Aussteigen der Fahrgäste vom Schließzustand der Türen durch eigene unmittelbare Beobachtung zu überzeugen.«