BayObLG - Beschluß vom 16.06.1987
1 ObOWi 107/87
Normen:
StPO § 267 ; StVO § 3 ;
Fundstellen:
DAR 1988, 361 (Bär)

Überschreitung der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit um das Doppelte

BayObLG, Beschluß vom 16.06.1987 - Aktenzeichen 1 ObOWi 107/87

DRsp Nr. 1998/9695

Überschreitung der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit um das Doppelte

»Wird der Betroffene trotz Überschreitung der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit um das Doppelte nur wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, weshalb das Gericht das Vorliegen des Vorsatzes verneint hat.«

Normenkette:

StPO § 267 ; StVO § 3 ;
Fundstellen
DAR 1988, 361 (Bär)