KG - Beschluss vom 25.03.2015
3 Ws (B) 19/15 - 162 Ss 4/15
Normen:
StVO § 41; StVO § 49 Abs. 3 Nr. 4; StVG § 24; BKatV § 4 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
AG Tiergarten - (304 OWi) 3023 Js-OWi 2232/13 (307/13) - 22.10.2014,

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 34 km/hAnnahme einer vorsätzlichen GeschwindigkeitsüberschreitungAbsehen von der Verhängung eines Fahrverbots wegen Zeitablaufs

KG, Beschluss vom 25.03.2015 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 19/15 - 162 Ss 4/15

DRsp Nr. 2015/8908

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 34 km/h Annahme einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots wegen Zeitablaufs

1. Die Annahme des Tatgerichts einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung bei einer über 40% Überschreitung der zulässigen innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit ist nicht zu beanstanden. 2. Der Zeitraum zwischen dem angefochtenen Urteil und der Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts bleibt bei der Prüfung, ob wegen Zeitablaufs von dem Verhängen eines Regelfahrverbotes abzusehen ist, grundsätzlich unberücksichtigt (im Anschluss an den Beschluss des Senates vom 2. September 2009 - 3 ARs 11/09). Maßgeblich ist die verstrichene Zeit zwischen Tatbegehung und dem erstinstanzlichen Urteil.

Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 22. Oktober 2014 wird nach §§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, 349 Absatz 2 StPO verworfen.

Die Betroffene hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.

Normenkette:

StVO § 41; StVO § 49 Abs. 3 Nr. 4; StVG § 24; BKatV § 4 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe:

I.